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BGH, 16.11.2020 - 6 StR 286/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl i.R.d. Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 S. 1
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl i.R.d. Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 26.05.2020 - 437 Js 1725/19
- BGH, 16.11.2020 - 6 StR 286/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus BGH, 16.11.2020 - 6 StR 286/20
Zwar entfaltete das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 12. April 2018 - anders als der Strafbefehl vom 10. Januar 2019 - keine Zäsurwirkung, weil die hiergegen eingelegte (und auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte) Berufung des Angeklagten erst durch (Berufungs-) Urteil des Landgerichts Rostock vom 23. Januar 2019 als unbegründet verworfen worden ist (vgl. Bl. 4, 14 f.; dazu BGH, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60 -, juris, Rn. 6 (= BGHSt 15, 66)).
- BGH, 04.04.2023 - 6 StR 101/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)
Der Senat kann den Ausspruch über die Gesamtstrafe in analoger Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO dementsprechend ändern (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 16. November 2020 - 6 StR 286/20 -).